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LG Mainz, 09.09.2004 - 1 O 564/98 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 09.09.2004 - 1 O 564/98
- OLG Koblenz, 13.10.2005 - 83 U 1255/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95
Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher …
Auszug aus LG Mainz, 09.09.2004 - 1 O 564/98
Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des BGH (BGH Urteil vom 14.5.1996, XI ZR 188/95) ein gewerblicher Vermittler von Termindirektgeschäften verpflichtet, vor Vertragsschluss ungefragt über die wesentlichen Grundlagen, die wirtschaftlichen Zusammenhänge, die damit verbundenen Risiken und die Verminderung der Gewinnchancen, etwa durch höhere als die üblichen Provision schriftlich aufzuklären.